Bei Transport von bei BCA erworbenen Fahrzeugen nach § 25a
UStG (Differenzbesteuerung) kann die enthaltene Mehrwertsteuer
nicht offen ausgewiesen werden.
Die Preise gelten nur für fahrbereite
Fahrzeuge.
*der Ladungspreis gilt für max. 8 PKW.
In Kombination mit Großraumfahrzeugen
(Busse, Jeeps, Transporter, etc.) kommt der Ladungspreis auch bei
weniger als 8 Fahrzeugen zur Abrechnung. Bekommt der Empfänger eine
Komplettladung mit mehr als 8 Fahrzeugen geliefert, wird jedes
weitere Fahrzeug anteilig zum Komplettladungspreis berechnet.
Bei Einzeltransporten von Großraumfahrzeugen wird ein Zuschlag
von 40 % für Mini – Vans (z. B. Galaxy / Sharan) und 100
% für Busse und Transporter (z. B. Transit) berechnet.
Nach Transportbeauftragung (am Auktionstag
oder ggf. später) erhalten Sie die Rechnung von BCA
Autoauktionen.
Beim Transport gelten die jeweiligen Vertrags-
und Haftungsbedingungen der beauftragten Spedition.
Falls Sie noch Fragen rund um das Thema
Autoauktionen haben, stehen Ihnen unsere Teams unter den folgenden
Rufnummern jederzeit gerne zur Verfügung: