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Fahrzeuge über BCA Autoauktionen verkaufen

Kundenberatung


FlottenfahrzeugeProfitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung auf den europäischen Märkten und  dem hohen Bekanntheitsgrad als Marktführer für Gebrauchtwagenvermarktung. BCA Europa verauktioniert in 14 Ländern mehr als 1.3 Millionen Fahrzeuge im Jahr.

Unsere Spezialisten beraten Sie gern bei der Auswahl von passender Auktionsware und analysieren Ihren Gebrauchtwagenbestand.  Anhand von fundierten Daten aus unserem Auktionssystem erhalten Sie realistische Preisvorschläge aus tagesaktuellen Höchstpreisen. Durch eine umfassende Betrachtung und Analyse erstellt Ihnen unser Salesteam einen prozessoptimierten Ablauf für einen schnellen und erfolgreichen Abverkauf.

Unsere Einlieferer sind Hersteller, Importeure, Leasingunternehmen, Banken, Vermietungen, Flottenbetreiber, Händlergruppen und Händler.

Lassen Sie sich von den besten Restwerten, einer optimalen Abwicklung, auditsicheren Prozessen und einem absolut kundenorientierten Service überzeugen.

 

Unsere Leistungen:

• Analyse Ihres Gebrauchtwagenbestand

• Maßgeschneiderte Vorschläge vom optimalen Verkaufskanälen

• Entwicklung eines individuellen und optimierten Prozesses für alle Unternehmensgrößen

• Umfassende Berichte zu Ihren Verkaufsergebnissen

 

Ihr Nutzen:

• Schneller Abverkauf durch einen internationalen Marktplatz

• Verringerung der Lager-, Instandhaltungs- und Kapitalbindungskosten

• Optimierung Ihrer Prozesse

• Revisionssicherheit durch transparenten Einzelverkauf

• Hohe Restwerte durch den Wettbewerbsdruck während der Auktion

• Geringer Aufwand für Sie als Verkäufer durch BCA als Full-Service-Partner. Erfolgreiche Umsetzung  durch bekannte Referenzen

•  „Höchster Bekanntheitsgrad und höchste Zukaufsbeliebtheit“ (Quelle: AUTOHAUS) 

 

Lieber Kunde von BCA Autoauktionen GmbH,

gemäß B.I. unserer AGB haben Einlieferer von Fahrzeugen Unfall- und/oder Vorschäden detailliert und umfassend anzugeben. Bei Unfallschäden, soweit bekannt, durch Angabe der voraussichtlichen Reparaturkosten.

Der Begriff „Vorschaden“ bezeichnet nach der allgemeinen Verkehrsanschauung einen früheren „Unfallschaden“, der repariert  oder aber auch nicht repariert sein kann.

Um unnötige Reklamationen zu vermeiden, weisen wir hiermit auf C.IX. 2) unserer AGB hin und bitten Sie, die zur Versteigerung anstehenden Fahrzeuge und deren Zustand gewissenhaft zu überprüfen.

 

Kontaktformular:

Gern rufen wir Sie persönlich zurück um Sie umfassend zu beraten.

 

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