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Sehr geehrter Kunde,
wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass wir unsere
Richtlinien bezüglich der Abholung von ersteigerten Fahrzeugen über
BCA Online angepasst haben. Diese Änderungen treten ab sofort in
Kraft.
In Zukunft erhalten Sie die Freigabe zur Abholung des
ersteigerten Fahrzeugs in PDF-Format per E-Mail. Um eine
reibungslose Fahrzeugübergabe zu gewährleisten, beachten Sie bitte
folgende Abholbedingungen unserer AGB.
Bei Abholung durch Spediteur/Fahrer benötigen
wir:
- eine leserliche Passkopie des Abholers. Ein Führerschein ist
nicht zulässig und wird somit nicht akzeptiert!
(Passkopie verbleibt bei BCA Online für unsere
Unterlagen)
- eine vom Geschäftsführer unterschriebene Abholvollmacht
- ein unterschriebenes CMR Dokument (nur bei Kunden mit Firmensitz
im Ausland)
Bei Abholung durch Geschäftsführer/Selbstabholer
benötigen wir:
- eine leserliche Passkopie (zu unserem Verbleib für unsere
Unterlagen)
Wichtiger Hinweis zum Fahrzeug-Export
Aufgrund der strengen Anforderungen der in Europa geltenden
Bestimmungen zum Europäischen Lieferverkehr ist seit 1.6. eine
Abholung von Fahrzeugen an unseren Standorten nur noch durch einen
Frachtführer (Spedition) möglich. Eine Selbstabholung ist seitdem
leider nicht mehr möglich. Durch diese Maßnahme schließen wir auch
für Sie als Käufer etwaige umsatzsteuerliche Risiken aus. Wir
bitten zudem um Verständnis, dass die Exportgebühr ab 1.6. leicht
angepasst wurde. Diese beträgt nun 35,- Euro pro
Fahrzeug.
Zusätzlicher Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge, die im TÜV-Gutachten als
„nicht verkehrssicher“ eingestuft werden, nur an Abholer
herausgegeben werden dürfen, die die Fahrzeuge per Anhänger
transportieren oder spedieren lassen, jedoch nicht an Selbstabholer
mit „Roten Kennzeichen“. Wir bitten um Ihr Verständnis.
BCA steht Ihnen als Ansprechpartner in allen Belangen zur
Verfügung.
Bei Rückfragen sind wir unter +49 (0) 2131 - 31 00 520 für Sie
da.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von BCA Online
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