Fahrzeugexport

Wichtiger Hinweis: Änderungen bei Fahrzeugexport (innergemeinschaftlicher Warenverkehr)

Aufgrund der strengen Anforderungen der in Europa geltenden Bestimmungen zum Europäischen Lieferverkehr ist ab dem 01.06.2011 eine Abholung von Fahrzeugen von BCA Standorten zum Export nur noch durch einen Frachtführer (Spedition) möglich.

Eine Selbstabholung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Die Exportgebühr beträgt ab 01.06.2011 pro Fahrzeug 35 Euro netto.

Eine Spediteur bzw. Frachtführer ist ein selbständiger Unternehmer oder ein selbstständiges Unternehmen, der/das gewerbsmäßig Waren auf Rechnung eines Dritten befördert. Das heißt, das weder der Käufer noch ein Angestellter des Käufers oder ein vom Käufer abhängiges Unternehmen den Transport durchführen darf.

Der Spediteur bzw. der Frachtführer hat ein Frachtdokument vorzulegen, dass ihn als Spediteur bzw. Frachtführer ausweist. Akzeptiert wird hierzu das CMR, das den Spediteur oder Frachtführer in der Firmenbezeichnung, oder Firmenstempel ausweist.

 

Vollmacht für die Abholung